Lieferbedingungen des Deutschen Textilgewerbes

  1. Textilreinigung

Die Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt.

  1. Schäden am eingeliefertem Reinigungsgut

Der Reiniger ist nicht verantwortlich für Schäden die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden ungenügende Verarbeitung des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der der Textilreiniger dies durch fachmännischer Warenschau nicht erkennen kann.

 

  1. Rückgabe

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder die Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlichen Verwertung berechtigt, es sein denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahren nicht übersteigen, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

 

  1. Mängel am ausgeliefertem Reinigungsgut

Bei Mängeln am ausgeliefertem Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

 

  1. Haftungsbegrenzung

Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwerts. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in höhe des Zeitwerts. Ansonsten ist die Haftung auf das 5 fache des Bearbeitungspreises begrenzt. Für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Schaumgummipolster, Lederbesatz, Applikationen o.ä. ist die Haftung ausgeschlossen.